Seit vielen Jahren haben wir sie bereits erwartet - jetzt steht sie zum 1.7.2022 leider tatsächlich in den Startlöchern: die Liquidsteuer! Wir werden in diesem Artikel die wichtigsten Fragen beantworten.

Was wird besteuert?

Alle Produkte, die in einer E-Zigarette verdampft werden können, werden zukünftig mit einer zusätzlichen Tabaksteuer belegt. Dies betrifft nikotinfreie und nikotinhaltige Liquids, Nikotinshots, Aromen und Basen aber auch die Grundstoffe Glycerin und Propylenglycol.

Wie hoch wird die Steuer und wann kommt sie?

Das Gesetz sieht eine vierstufige Einführung bzw. Erhöhung der Steuer zwischen den Jahren 2022 (Stichtag: 1.7.2022) und 2026 vor, wobei jeweils ein Milliliter Flüssigkeit besteuert werden wird. In einem ersten Schritt werden pro Milliliter 0,16 € Steuer erhoben bis dann im letzten Schritt im Jahr 2026 0,32 € pro Milliliter Flüssigkeit fällig werden. Die Steuer wird mittels einer Steuerbanderole ausgewiesen, die vom Hersteller auf dem Umkarton oder an dem Flaschendeckel aufgebracht wird.

Am Stichtag, den 01.07.2022 werden aber nicht schlagartig alle Flüssigkeiten für E-Zigaretten mit einer extra Steuer versehen sein. Vielmehr ist es so, dass die Steuer auf alle Flüssigkeiten erhoben wird, die ab dem 01.07.2022 produziert werden. Produkte, die bereits produziert sind und in den Lägern oder Regalen stehen, können weiterhin steuerfrei verkauft werden (sehr wahrscheinlich nicht “unendlich” sondern bis zum 13.02.2023).

Überblick über gängige Produktklassen inkl. "Liquid-Steuer"

Wird sich an den Produkten oder der Auswahl etwas ändern?

Die gute Nachricht zuerst: Geräte und Zubehör wie z.B. Coils sind nicht von der Steuer betroffen. Bei der Hardware bleibt es also, zumindest kostenmäßig, wie gehabt.

Wir sind uns hingegen recht sicher, dass sich bei einigen der aktuellen Flüssigprodukte etwas ändern wird. Einige Artikel, wie die klassischen 10ml Liquids oder die Nikotinshots, wird es wie gewohnt weiterhin geben. Bei den beliebten Longfill-Aromen rechnen wir damit, dass die meisten Hersteller versuchen werden, ihre Aromen höher zu konzentrieren, so dass ein Longfill, welches aktuell mit 15ml oder 20ml Aroma gefüllt ist, nach der Steuereinführung z.B. nur noch mit max. 10ml (konzentrierterem) Aroma befüllt sein wird, um den Steueranteil zu senken.

Am heftigsten schlägt die Steuer bei den fertig gemischten Basen und den Grundstoffen PG & VG zu, welche bisher in großen Gebinden angeboten werden (s. Tabelle oben). Hier gehen wir davon aus, dass große Gebinde mit 500ml oder 1000ml tendenziell aus den Regalen verschwinden, da der Verkaufspreis inklusive der neuen Steuer einfach zu hoch wäre. Wir rechnen damit, dass nach der Steuer eher kleinere und damit erschwinglichere Einheiten Base angeboten werden (z.B. 50ml Flaschen), die sich dann immer noch eignen, ein Longfill-Aroma o.ä. anzumischen.

Aufgrund der volumenbasierten Steuer rechnen wir damit, dass sich im Laufe der Zeit auch die auf dem Markt angebotenen Geräte entsprechend entwickeln werden. Es wird nur noch vereinzelt Geräte geben, die sehr große Wolken produzieren und bei denen der tägliche Verbrauch bei 10ml Liquid oder mehr liegt. Bei kleineren und effizienteren Geräten, bei denen der tägliche Verbrauch eher 2ml oder weniger beträgt, lässt sich der höhere Preis auf Flüssigkeiten viel eher verschmerzen. Auch heute gibt es schon kleine Podkits oder sparsame Verdampfer, die den täglichen Verbrauch gering halten, ohne dass Geschmack oder Genuss darunter leiden.

Macht man sich als Konsument zukünftig strafbar, wenn man steuerfreie Grundstoffe (PG, VG) aus der Apotheke zum Selbermischen verwendet?

Diese Fragen trauen wir uns noch nicht recht zu, selbstbewusst und final zu beantworten. Hier schwirren im Moment noch frische Referentenentwürfe umher und es wird viel diskutiert. Sobald wir hier mehr wissen, werden wir diese Frage entsprechend ergänzend beantworten.

Hingegen sicher ist, dass sich diejenigen Personen wegen Steuerhinterziehung strafbar machen, welche steuerfreie Flüssigkeiten verkaufen und dabei hätten wissen können, dass diese Flüssigkeiten in E-Zigaretten zum Einsatz kommen sollen. Bei der Steuer kommt es nämlich tatsächlich auf den beabsichtigten Einsatzzweck an, welcher entscheidet, ob auf die (identische) Flüssigkeit Steuer entfällt oder nicht.

Sollte man sich einen gewissen Vorrat vor der Steuer ‘bunkern’?

Wir würden grundsätzlich dazu raten, sich bei einigen Produkten einen Vorrat anzulegen. Die Empfehlung betrifft insbesondere Basen, da es diese in den großen Volumina nach der Steuer nicht mehr im Fachhandel geben wird. Auch ein gewisser Vorrat an Nikotinshots oder vom Lieblingsliquid kann nicht schaden.

Wir von Tante Dampf haben bereits viele unserer “finalen” Lieferungen erhalten und das Lager gut gefüllt. Wir haben dabei versucht, ausreichende Mengen einzukaufen, damit wir euch möglichst noch bis in den Februar 2023 hinein mit allen von uns selbst hergestellten Flüssigkeiten ganz normal & steuerfrei versorgen können, bevor dann nur noch versteuerte Flüssigkeiten angeboten werden können. Auch bei beliebten Liquids, Shots und Aromen von anderen Herstellern streben wir einen großzügigen Lagerbestand an, um euch auch hier möglichst lange noch steuerfreie Artikel anbieten zu können.

Unser Steuer-Fazit:

Wir haben schon lange mit der Einführung einer sog. “Liquidsteuer” gerechnet, wobei wir eher mit einer “Nikotinsteuer” gerechnet hatten. Wir hoffen, dass sich in der Zukunft an der Steuer noch strukturell etwas ändern wird. Die E-Zigarette ist eine deutlich weniger schädliche Alternative zum Rauchen und ein bewährtes Hilfsmittel beim Ausstieg aus dem Tabakrauchen. Wir hätten uns gewünscht, dass die Ausgestaltung der Steuer dies auch widergespiegelt. Dies ist nun aktuell nicht der Fall. Dennoch ist und bleibt die E-Zigarette für viele eine unverzichtbare Hilfe beim Ausstieg aus dem Rauchen. Zwar erhöht sich mit der Steuer der finanzielle Aufwand für die Flüssigkeiten - im Gegenzug können verbrauchsärmere Geräte aber den täglichen Bedarf senken, so dass sich der finanzielle Mehraufwand noch in einem verträglichen Rahmen bewegt. Die E-Zigarette bleibt, trotz Steuer, eine tolle Alternative für alle, die sich mit Genuss und Überzeugung vom Glimmstängel verabschieden wollen.

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Hier findest du unseren zusammengefassten Artikel zum Thema.

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