Seit vielen Jahren haben wir sie bereits erwartet -
jetzt steht sie zum 1.7.2022 leider tatsächlich in den Startlöchern: die Liquidsteuer!

Wir werden in diesem Artikel ausführlich auf die Hintergründe und die Rechtslage blicken und einen kleinen Blick in die Zukunft werfen. Ihr erfahrt, wie hoch die Steuer ausfallen wird, wann sie kommt, welche Artikel sie betrifft und ob oder wann es sich lohnt, sich ein kleines Hamsterlager anzulegen.

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Hier findest du unseren zusammengefassten Artikel zum Thema.

Lange erwartet - lange gefürchtet:

Das Thema Besteuerung von Liquids oder E-Zigaretten wird schon seit vielen Jahren immer mal wieder diskutiert. Da auch seitens der EU die Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie auf der Tagesordnung steht, waren viele überrascht, dass Deutschland diesen Plänen mit ihrem Steuer-Alleingang in Form des "Tabaksteuermodernisierungsgesetzes" (TabStMoG) vorgegriffen hat. Über das "was", "wann", "wie" und "wie hoch" wurde viel diskutiert und auch der erste Entwurf des TabStMoG wurde nach einigen Stellungnahmen nochmal geändert. Wie das dann tatsächlich ganz konkret in der Praxis aussehen wird, verraten wir euch im folgenden:

Warum kommt überhaupt eine Liquidsteuer?

Die Antwort auf diese Frage fällt, wenig überraschend, recht simpel aus: Geld. Das Bundesfinanzministerium führt dazu aus: "[...] Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten unterliegen derzeit nicht der Tabaksteuer. Vor dem Hintergrund der Änderung der Konsumgewohnheiten und des Rückgangs des Absatzes von herkömmlichen Tabakwaren ist das Tabaksteuergesetz zu ändern."(1)

Das Bundesfinanzministerium scheint also auch im Lichte regelmäßig sinkender Raucherzahlen dafür sorgen zu wollen, dass die Kassen weiterhin klingeln. Im Referentenentwurf zum TabStModG wird dazu ausgeführt: "Das im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 14. Februar 2016 erstmals angewandte Tabaksteuermodell gewährleistete trotz der Änderung der Konsumgewohnheiten und des Rückgangs des Absatzes von herkömmlichen Tabakwaren konstante Tabaksteuereinnahmen. Sie bewegten sich stets innerhalb einer Bandbreite von 14,1 bis 14,9 Milliarden Euro pro Jahr. Um die Tabaksteuereinnahmen auch zukünftig zu verstetigen, ist das Tabaksteuermodell ab dem 1. Januar 2022 fortzuführen."(2)

Damit ist natürlich nicht nur die Einführung einer Liquidsteuer gemeint, sondern auch weitere Anpassungen und Ergänzungen des aktuellen Tabaksteuermodells. Neben den finanziellen Aspekten ("Erzielung von Steuermehreinnahmen") möchte das Bundesfinanzministerium auch dafür sorgen, dass die Tabaksteuer "moderner" wird und "Steuergerechtigkeit" geschaffen wird, in dem Liquids für E-Zigaretten erstmalig von der Tabaksteuer miterfasst werden.

Was wird besteuert?

Welche Produkte wie besteuert werden sollen, wurde zunächst viel diskutiert. Der ursprüngliche Entwurf sah noch eine sog. "Nikotinsteuer" vor, welche ein Milligramm Nikotin mit 0,04 € Steuer belegt hätte. Ein 10ml Nikotinshot mit 20mg/ml Nikotin (also 200mg Nikotin pro Flasche) wäre nach diesem Entwurf also mit 8 € Steuer belegt worden. Ein Nikotinshot mit 20mg/ml, der derzeit z.B. für 1,95 € inkl. 19% MwSt verkauft wird, hätte nach dem Referentenentwurf stolze 11,47 € inkl. MwSt gekostet. Nikotinfreie Produkte, Basen & Aromen wären in diesem Szenario allerdings steuerfrei geblieben.

Zu diesem Entwurf durften von verschiedenen Verbänden, Organisationen und fachlich ausgewählten Einzelpersonen Stellungnahmen eingereicht werden. Hier wurden teilweise Einwände gegen die Ausgestaltung und die Höhe der Steuer vorgebracht. Der Entwurf wurde schließlich noch einmal überarbeitet und dann tatsächlich in ein Gesetz gegossen: besteuert wird nun nicht nach Nikotingehalt, sondern nach Volumen. Konkret heißt das, dass alle Produkte, die in einer E-Zigarette verdampft werden, mit der Steuer belegt werden. Der Gesetzgeber nennt diese Produkte "Substitute für Tabakwaren" und definiert diese wie folgt: "Substitute für Tabakwaren im Sinne dieses Gesetzes sind [...] Erzeugnisse [...], die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. [...]" (3)


Dies bedeutet, dass alle Flüssigkeiten, welche wir anbieten, mit der Steuer belegt werden: nikotinfreie und nikotinhaltige Liquids, Nikotinshots, Aromen und Basen aber auch die Grundstoffe Glycerin und Propylenglycol.

Wie hoch wird die Steuer und wann kommt sie?

Das Gesetz sieht eine vierstufige Einführung bzw. Erhöhung der Steuer zwischen den Jahren 2022 (Stichtag: 1.7.2022) und 2026 vor, wobei jeweils ein Milliliter Flüssigkeit besteuert werden wird. In einem ersten Schritt werden pro Milliliter 0,16 € Steuer erhoben bis dann im letzten Schritt im Jahr 2026 0,32 € pro Milliliter Flüssigkeit fällig werden.

Die Steuer wird, wie auch von anderen Tabakprodukten bekannt, mittels einer Steuerbanderole ausgewiesen, die vom Hersteller auf dem Umkarton oder an dem Flaschendeckel aufgebracht wird.

Am Stichtag, den 01.07.2022 werden aber nicht schlagartig alle Flüssigkeiten für E-Zigaretten mit einer extra Steuer versehen sein. Vielmehr ist es so, dass die Steuer auf alle Flüssigkeiten erhoben wird, die ab dem 01.07.2022 produziert werden. Produkte, die bereits produziert sind und in den Lägern oder Regalen stehen, können weiterhin steuerfrei verkauft werden (sehr wahrscheinlich nicht “unendlich” sondern bis zum 13.02.2023). Wenn ihr also am 02.07.2022 im Dampfgeschäft einkaufen geht oder online durch die Angebote schaut, wird sich an den Preisen noch nicht viel geändert haben. Je nachdem, wie großzügig Hersteller, Großhändler und Händler sich noch mit steuerfreier Ware eingedeckt haben, wird man auch noch bis in den Februar 2023 hinein viele Produkte steuerfrei erwerben können.

Überblick über gängige Produktklassen inkl. "Liquid-Steuer"

Wird sich an den Produkten oder der Auswahl etwas ändern?

Die gute Nachricht zuerst: Geräte und Zubehör wie z.B. Coils sind nicht von der Steuer betroffen. Bei der Hardware bleibt es also, zumindest kostenmäßig, wie gehabt.

Wir sind uns hingegen recht sicher, dass sich bei einigen der aktuellen Flüssigprodukte etwas ändern wird. Einige Artikel, wie die klassischen 10ml Liquids oder die Nikotinshots, wird es wie gewohnt weiterhin geben. Bei den beliebten Longfill-Aromen rechnen wir damit, dass die meisten Hersteller versuchen werden, ihre Aromen höher zu konzentrieren, so dass ein Longfill, welches aktuell mit 15ml oder 20ml Aroma gefüllt ist, nach der Steuereinführung z.B. nur noch mit max. 10ml (konzentrierterem) Aroma befüllt sein wird, um den Steueranteil zu senken.

Am heftigsten schlägt die Steuer bei den fertig gemischten Basen und den Grundstoffen PG & VG zu, welche bisher in großen Gebinden angeboten werden (s. Tabelle oben). Hier gehen wir davon aus, dass große Gebinde mit 500ml oder 1000ml tendenziell aus den Regalen verschwinden, da der Verkaufspreis inklusive der neuen Steuer einfach zu hoch wäre. Wir rechnen damit, dass nach der Steuer eher kleinere und damit erschwinglichere Einheiten Base angeboten werden (z.B. 50ml Flaschen), die sich dann immer noch eignen, ein Longfill-Aroma o.ä. anzumischen.

Aufgrund der volumenbasierten Steuer rechnen wir damit, dass sich im Laufe der Zeit auch die auf dem Markt angebotenen Geräte entsprechend entwickeln werden. Es wird nur noch vereinzelt Geräte geben, die sehr große Wolken produzieren und bei denen der tägliche Verbrauch bei 10ml Liquid oder mehr liegt. Bei kleineren und effizienteren Geräten, bei denen der tägliche Verbrauch eher 2ml oder weniger beträgt, lässt sich der höhere Preis auf Flüssigkeiten viel eher verschmerzen. Auch heute gibt es schon kleine Podkits oder sparsame Verdampfer, die den täglichen Verbrauch gering halten, ohne dass Geschmack oder Genuss darunter leiden.

Kann man sich die Grundstoffe für Basen (PG & VG) steuerfrei außerhalb des Fachhandels besorgen?

Die Grundstoffe für Basen, PG & VG, sind oftmals auch in Apotheken, im Haustierbedarf o.ä. erhältlich, da diese Stoffe auch für viele andere Zwecke als das Dampfen verwendet werden. Dies wird in Zukunft zu der komplett verrückten Situation führen, dass ein Liter Glycerin im E-Zigarettenfachhandel mehr als 200 € (2026 sogar fast 400 €) kostet, während die Apotheke nebenan diese Stoffe für 10-20 € den Liter steuerfrei verkauft. ABER ACHTUNG! Da die Steuerpflicht in dem Moment entsteht, in welchem die Flüssigkeit in einer E-Zigarette verwendet werden soll, machen sich die Anbietenden wegen (Tabak-) Steuerhinterziehung strafbar, wenn sie es wissen oder hätten wissen können, dass das verkaufte Produkt für die Verwendung in E-Zigaretten vorgesehen ist. Dies bedeutet, dass sich Personen strafbar machen, welche steuerfreie Flüssigkeiten verkaufen und dabei hätten wissen können, dass diese Flüssigkeiten in E-Zigaretten zum Einsatz kommen sollen.

Macht man sich als Konsument zukünftig strafbar, wenn man steuerfreie Grundstoffe aus der Apotheke zum Selbermischen verwendet?

Diese Fragen trauen wir uns noch nicht recht zu, selbstbewusst und final zu beantworten. Hier schwirren im Moment noch frische Referentenentwürfe umher und es wird viel diskutiert. Sobald wir hier mehr wissen, werden wir diese Frage entsprechend ergänzend beantworten.

Sollte man sich einen gewissen Vorrat vor der Steuer ‘bunkern’?

Wir würden grundsätzlich dazu raten, sich bei einigen Produkten einen Vorrat anzulegen. Die Empfehlung betrifft insbesondere Basen, da es diese in den großen Volumina nach der Steuer nicht mehr im Fachhandel geben wird. Auch ein gewisser Vorrat an Nikotinshots oder vom Lieblingsliquid kann nicht schaden.

Wir von Tante Dampf haben bereits viele unserer “finalen” Lieferungen erhalten und das Lager gut gefüllt. Wir haben dabei versucht, ausreichende Mengen einzukaufen, damit wir euch möglichst noch bis in den Februar 2023 hinein mit allen von uns selbst hergestellten Flüssigkeiten ganz normal & steuerfrei versorgen können, bevor dann nur noch versteuerte Flüssigkeiten angeboten werden können. Auch bei beliebten Liquids, Shots und Aromen von anderen Herstellern streben wir einen großzügigen Lagerbestand an, um euch auch hier möglichst lange noch steuerfreie Artikel anbieten zu können.

Kann sich an der Liquid-Steuer ggf. noch etwas ändern?

Der Status Quo ist: die Steuer wird kommen. Es gibt derzeit keine allzu große Hoffnung, dass sich an der Steuer noch strukturell oder in der Höhe groß etwas ändern könnte - zumindest in der nächsten Zukunft.

Die beiden Branchen Verbände, in denen wir jeweils Mitglied sind, haben bereits verschiedene Vorgehen angekündigt. Bei einem der Verbände wird derzeit eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet, während der andere Verband versuchen wird, auf dem Verwaltungsrechtsweg gegen das Gesetz vorzugehen. Auch die derzeitige Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie könnte mit Blick auf die Steuerharmonisierung innerhalb der EU theoretisch zu einer Anpassung der nationalen Gesetze führen. Andere Länder innerhalb der EU, welche bereits eine ähnliche Steuer umgesetzt hatten, sind teilweise nach wenigen Monaten zurückgerudert und die Höhe der Steuer wurde drastisch reduziert. Grundsätzlich sollte man sich jedoch auf die Steuer einstellen und nur zarte Hoffnungen hegen.

Was sagen wir von Tante Dampf zu der Steuer?

Wir sind der Meinung, dass sich eine Liquidsteuer verhältnismäßig an der Schädlichkeit echter Tabakprodukte wie der klassischen Zigarette orientieren sollte. Es ist wissenschaftlicher Konsens, dass das Dampfen von E-Zigaretten deutlich weniger gesundheitsschädlich ist als das Tabakrauchen. In diesem Zusammenhang wird aus der Wissenschaft sehr oft formuliert, dass es sich um ein 95% geringeres Risiko handelt als beim Rauchen von Zigaretten. Eine gleich hohe oder sogar höhere Steuer auf Liquids, Aromen & Co. als auf Zigaretten empfinden wir nicht nur als unwissenschaftlich, sondern auch als verfassungswidrig und gesundheitspolitisch katastrophal. Unsere Forderung lautet daher: eine Liquidsteuer darf sich nur an der Schädlichkeit anderer Tabakprodukte orientieren und muss daher 95% niedriger ausfallen als die Steuer auf Zigaretten. Wir fordern ebenfalls, dass Grundsubstanzen wie PG, VG und Lebensmittelaromen steuerfrei bleiben.

Unser Steuer-Fazit:

Wir haben schon lange mit der Einführung einer sog. “Liquidsteuer” gerechnet, wobei wir eher mit einer “Nikotinsteuer” gerechnet hatten. Wir hoffen, dass sich in der Zukunft an der Steuer noch strukturell etwas ändern wird. Die E-Zigarette ist eine deutlich weniger schädliche Alternative zum Rauchen und ein bewährtes Hilfsmittel beim Ausstieg aus dem Tabakrauchen. Wir hätten uns gewünscht, dass die Ausgestaltung der Steuer dies auch widergespiegelt. Dies ist nun aktuell nicht der Fall. Dennoch ist und bleibt die E-Zigarette für viele eine unverzichtbare Hilfe beim Ausstieg aus dem Rauchen. Zwar erhöht sich mit der Steuer der finanzielle Aufwand für die Flüssigkeiten - im Gegenzug können verbrauchsärmere Geräte aber den täglichen Bedarf senken, so dass sich der finanzielle Mehraufwand noch in einem verträglichen Rahmen bewegt. Die E-Zigarette bleibt, trotz Steuer, eine tolle Alternative für alle, die sich mit Genuss und Überzeugung vom Glimmstängel verabschieden wollen.

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