In diesem Text erfahrt ihr, was Sucralose ist und welche Rolle der Stoff in Liquids und Aromen spielt. Wir erklären, welche Risiken das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bei der Erhitzung von Sucralose sieht und was das möglicherweise für das Dampfen bedeutet. Außerdem gehen wir auf den aktuellen Referentenentwurf ein, der ein Verbot von Sucralose, Menthol und weiteren Kühlstoffen in E-Zigaretten vorsieht und erklären die gesundheitlichen Erwägungen dazu.

Was ist Sucralose und wo wird es verwendet?

Sucralose ist ein künstlicher Süßstoff. In der EU ist Sucralose als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und trägt die Kennzeichnung E955. Man findet ihn zum Beispiel in Backmischungen, Fertiggerichten oder zuckerfreien oder zuckerreduzierten Süßigkeiten. Auch manche Liquid- und Aromenhersteller verwenden Sucralose, um Liquids und Aromen süßer oder runder schmecken zu lassen.

Empfehlung des BfR: Sucralose nicht über 120 Grad erhitzen

Zu Sucralose gibt es schon seit einigen Jahren eine Empfehlung vom Bundesinstitut für Risikobewertung, kurz BfR. Das BfR ist eine deutsche Behörde, die die Sicherheit von Lebensmitteln prüft. Sie rät schon seit ihrer ersten Sucralose-Stellungnahme aus dem Jahr 2019 dazu, sucralosehaltige Lebensmittel nicht über 120 Grad Celsius zu erhitzen. Der Grund: Bei so hohen Temperaturen kann sich Sucralose zersetzen und dabei können potentiell gesundheitsschädliche (chlorierte) Stoffe entstehen.

Diese Empfehlung ist auch 2026 noch aktuell. Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat im Februar 2026 eine neue, große Prüfung von Sucralose abgeschlossen. Dabei kam sie zu dem Ergebnis, dass Sucralose in der bisher zugelassenen Menge weiterhin unbedenklich ist. Das Risiko beim starken Erhitzen von Sucralose konnte sie aber nicht ausschließen. Deshalb hat das BfR seine Empfehlung, Sucralose beim Kochen oder Backen nicht über 120 Grad Celsius zu erhitzen, im Februar 2026 noch einmal bestätigt. Inwieweit diese Empfehlung auch eine Bedeutung für das Dampfen hat, erklären wir im nächsten Abschnitt.

Hat die Empfehlung des BfR auch Bedeutung für das Dampfen?

Die BfR-Empfehlung aus dem Jahr 2019 bezog sich zwar nur auf das Erhitzen von Lebensmitteln beim Kochen und Backen, es kann aber gute Gründe geben, diese Erwägungen trotzdem auch auf E-Zigaretten zu übertragen: an der Heizwendel eines Verdampfers herrschen teils noch höhere Temperaturen als beim Kochen oder Backen. Wenn sich Sucralose ab 120°C zersetzen kann, liegt die Vermutung nahe, dass dies genauso auch beim Dampfen passieren kann.

Zwischenzeitlich hat sich auch das BfR selbst nochmal mit dem Thema E-Zigaretten befasst. In seiner Stellungnahme 003/2026 vom 23. Januar 2026 zum Thema "Kühlstoffe in E-Zigaretten", welche auch die Grundlage für einen aktuellen Verordnungsentwurf bildet (mehr dazu unten), wird auch die thermische Zersetzung von Sucralose im Kontext des Dampfens angesprochen.

Das BfR empfiehlt, Sucralose vorsorglich auch beim Dampfen zu vermeiden. Diese Empfehlung stützt sich, laut BfR, nicht auf abgeschlossene wissenschaftliche Evidenz zur inhalativen Aufnahme, sondern auf die Übertragung von Daten aus dem Lebensmittelbereich in Verbindung mit dem Vorsorgeprinzip. Nach aktuellem Stand ist derzeit weder belegt, dass bei der inhalativen Aufnahme von erhitzter Sucralose beim Dampfen tatsächlich Gesundheitsrisiken bestehen, noch, dass kein Risiko für die Gesundheit besteht.

Kennzeichnung aller sucralosefreien Produkte in unserem Shop

Um allen Dampferinnen und Dampfern die Möglichkeit zu geben, sich für oder gegen die Verwendung von sucralosehaltigen Liquids entscheiden zu können, haben wir alle Hersteller kontaktiert und angefragt, ob in ihren Produkten Sucralose enthalten ist. Alle Produkte in unserem Onlineshop und im Ladengeschäft haben wir entsprechend ausgewiesen.

Welche Produkte (keine) Sucralose enthalten, seht ihr im jeweiligen Datenblatt des Produktes. Alternativ kann auch die Filterfunktion "Sucralose enthalten?" verwendet werden.

Unsere Angaben zum jeweiligen Sucralosestatus beruhen auf Angaben des Herstellers oder eines Großhändlers. Da es nie zu 100% ausgeschlossen werden kann, dass auf dem Kommunikationsweg oder bei der Bearbeitung der Informationen Fehler passieren, empfehlen wir allen Kundinnen und Kunden, die ganz sicher gehen wollen, bezüglich ihrer Lieblingsprodukte den Sucralosestatus selbst nochmal beim Hersteller anzufragen. Im Zweifel gilt also: Wir bemühen uns zwar sehr um die Richtigkeit der Angaben - können aber keine 100% Gewähr übernehmen.

Geplantes Verbot von Sucralose in Liquids und Aromen

Seit Anfang 2026 gibt es einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zur 5. Änderung der Tabakerzeugnisverordnung. Dieser Entwurf sieht vor, insgesamt 13 Zusatzstoffe für Liquids und Aromen zu verbieten - darunter neben mehreren synthetischen Kühlstoffen (u. a. WS-3, WS-5, WS-23) und Menthol auch Sucralose. Die Grundlage für die Erweiterung der aktuellen Verbotsliste ist die oben genannten Erwägung des BfR.

Zum aktuellen Stand (Juli 2026) ist das Vorhaben "erst" ein Referentenentwurf und damit noch kein geltendes Recht. Änderungen, Ergänzungen, mögliche Regelungen zu Höchstgrenzen, der Entfall einzelner Inhaltsstoffe aus der Liste oder Regelungen zu Abverkaufsfristen sind denkbar. Wir wissen von vielen Herstellern, dass sie diesen Prozess genau verfolgen und ihre Produkte nach Verkündung der Änderungen selbstverständlich gemäß den Vorgaben anpassen werden. 

Geplantes Verbot von Kühlstoffen und Menthol

Im oben genannten Referentenentwurf werden neben Sucralose auch Menthol und diverse synthetische Kühlstoffe genannt, die ebenfalls auf die Liste der verboten Inhaltsstoffe in Liquids und Aromen aufgenommen werden sollen.

Kühlstoffe, auch „Cooling Agents" genannt, sind Stoffe, die auf der Zunge und im Rachen ein Kälte- oder Frischegefühl auslösen. Der bekannteste natürliche Vertreter ist Menthol, das aus Pfefferminzöl gewonnen wird. Daneben gibt es eine Reihe synthetisch hergestellter Kühlstoffe, etwa WS-3, WS-5 oder WS-23, die einen ähnlichen Effekt erzeugen.

Beim Dampfen sind Kühlstoffe fester Bestandteil vieler Liquids und Aromen: sie sorgen für das kühle, frische Gefühl beim Inhalieren. Schätzungen aus der Branche gehen sogar davon aus, dass in rund 80 bis 90 Prozent aller aktuell erhältlichen Liquids und Aromen zumindest in geringem Maße Kühlstoffe enthalten sind. Die Stoffe werden nämlich nicht nur bei den "eindeutig frischen" Liquids mit Menthol- oder Ice-Geschmack verwendet, sondern auch bei Frucht-, Tabak- oder Dessertkreationen, da diese Liquids oder Aromen geschmacklich intensivieren oder abrunden.

Was ist der Hintergrund für das geplante Verbot von Kühlstoffen und Menthol?

Das im Entwurf angedachte Verbot von Menthol und Kühlstoffen basiert auf Erwägungen des BfR, wonach diese Stoffe mögliche gesundheitliche Belastungen, etwa für Leber und Niere, darstellen könnten. Da es kaum Studien zur Aufnahme von Kühlstoffen über die Atemwege gibt, greift das BfR auf orale Tierstudien zurück (meist an Ratten oder Mäusen) und geht dabei vorsorglich davon aus, dass eingeatmete Kühlstoffe vollständig vom Körper aufgenommen werden. Aus diesen Studien leitet das BfR für jeden Stoff einen sogenannten NOAEL-Wert ab (die höchste Dosis, bei der in der Studie noch keine schädliche Wirkung beobachtet wurde) und vergleicht diesen mit der geschätzten Aufnahme durch Dampfen. Das Verhältnis der beiden Werte wird als Sicherheitsabstand (Margin of Exposure, MOE) bezeichnet. In den zugrunde liegenden Tierstudien zeigten sich bei den meisten geprüften Kühlstoffen vor allem Veränderungen an Leber und Nieren: erhöhte relative Lebergewichte sowie, bei männlichen Tieren, Nierenveränderungen. Bei einem Teil dieser Nierenbefunde vermutet das BfR selbst einen Mechanismus (α2u-Globulin-Nephropathie), der in der Toxikologie als möglicherweise rattenspezifisch gilt und dessen Übertragbarkeit auf den Menschen fachlich diskutiert wird.

Auf Basis dieser oralen Daten kommt das BfR zu dem Ergebnis, dass der Sicherheitsabstand bei den meisten untersuchten Kühlstoffen bereits bei mittlerem Konsum (rund 5ml Liquid pro Tag) unterschritten wird, was auf ein mögliches langfristiges Gesundheitsrisiko hindeutet. Ausdrücklich offen lässt das BfR dabei, wie sich die Stoffe beim tatsächlichen Einatmen auf die Lunge auswirken, da hierzu keine relevanten Daten vorliegen und die Erwägungen nur vom oralen Konsum abgeleitet wurden.

Neben der Einschätzung des BfR nennt der Entwurf zusätzlich den Jugendschutz als zentrales Argument für ein Verbot. Dass wir zu diesem Argument gänzlich anderer Meinung sind, versteht sich von selbst: Aromenvielfalt ist für erwachsene Umsteigerinnen und Umsteiger enorm wichtig. Ein effektiver Jugendschutz entsteht nicht durch Verbote von Aromen, sondern durch konsequente Verfolgung und empfindliche Strafen bei Verstößen. Sobald wir hinsichtlich des möglichen Verbotes Genaueres wissen und auch Konsequenzen für das Sortiment abschätzen können, findet ihr die Infos in unserem Blog.

Fazit

Mit diesem Text wollten wir euch einen Einblick in die aktuellen Erwägungen des BfR und die daraus möglicherweise folgende Verordnungsänderung geben. Uns ist es wichtig, dass ihr gerade bei Gesundheitsthemen einen transparenten Überblick über aktuelle Diskussionen bekommt, damit ihr selbst entscheiden könnt, ob ihr solche Erwägungen bei eurer nächsten Kaufentscheidung berücksichtigen möchtet. Wer sich tiefergehend informieren möchte, dem legen wir als Einstiegspunkt zunächst die Seiten des BfR ans Herz, wo ihr alle Stellungnahmen im Detail nachlesen könnt.

Ebenfalls empfehlen möchten wir einen offenen Brief von 13 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, welcher Kritik an dem geplanten Mentholverbot übt, sodass an dieser Stelle auch Einschätzungen abseits von BfR und Politik Raum finden.


Stand: 18. Juli 2026

Quellen:

BfR

  1. BfR Stellungnahme Nr. 012/2019 (9. April 2019) Süßstoff Sucralose: Beim Erhitzen von Lebensmitteln können gesundheitsschädliche Verbindungen entstehen
    https://www.bfr.bund.de/cm/343/suessstoff-sucralose-beim-erhitzen-von-lebensmitteln-koennen-gesundheitsschaedliche-verbindungen-entstehen.pdf
  2. BfR Mitteilung 55/2024 (4. Dezember 2024) Aromastoffe in E-Zigaretten: aktualisierte Bewertung von Safrol, Sucralose und Menthol
    https://www.bfr.bund.de/mitteilung/aromastoffe-in-e-zigaretten-aktualisierte-bewertung-von-safrol-sucralose-und-menthol/
  3. BfR Stellungnahme 003/2026 (23. Januar 2026) E-Zigaretten: Kühlstoffe können gesundheitliche Risiken bergen
    https://www.bfr.bund.de/stellungnahme/e-zigaretten-kuehlstoffe-koennen-gesundheitliche-risiken-bergen/
  4. BfR Mitteilung (26. Februar 2026) Sucralose: Beim Erhitzen über 120°C können sich gesundheitsschädliche Stoffe bilden
    https://www.bfr.bund.de/mitteilung/sucralose-beim-erhitzen-ueber-120-grad-koennen-sich-gesundheitsschaedliche-stoffe-bilden/

EFSA

  1. EFSA Journal 2026;24(2):e9854 (17. Februar 2026) Re-evaluation of sucralose (E 955) as a food additive and evaluation of a new application on extension of use of sucralose (E 955) in fine bakery wares
    https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2026.9854

Verordnungsentwurf und offener Brief

  1. Referentenentwurf zur Fünften Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung (Bearbeitungsstand 23.01.2026)
    https://table.media/assets/berlin/referentenentwurf-26-01-23.pdf
  2. Mentholverbot: Offener Brief von 13 Wissenschaftlern (bvra, 14. Februar 2026) https://bvra.info/aktuell/mentholverbot-offener-brief-von-13-wissenschaftlern/

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