Was ist Sucralose überhaupt?

Sucralose ist ein Süßungsmittel, welches in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff E955 zugelassen ist und beispielsweise in Backmischungen und Fertiggerichten verwendet wird. Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) rät in einer aktuellen Stellungnahme dazu, Sucralose in Lebensmitteln nicht über 120°C zu erhitzen, da es dann zur Bildung von gesundheitsschädlichen Stoffen kommen kann.

Sucralose wird jedoch auch von einigen Liquid- und Aromenherstellern verwendet, um die Produkte zu süßen. 

Hat die Empfehlung des BfR auch Bedeutung für das Dampfen?

Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) hat Sucralose in Lebensmitteln untersucht und festgestellt, dass bei der Erhitzung von Lebensmitteln über 120°C Verbindungen mit gesundheitsschädlichem Potenzial entstehen können. Die bisher vorliegenden Daten lassen allerdings noch nicht den Schluss zu, dass und falls ja, in welchem Maße von erhitzten, sucralosehaltigen Lebensmitteln Gesundheitsgefahren ausgehen. Das BfR empfiehlt bis zum Vorliegen von tiefergehenden Untersuchungen, Sucralose erst nach dem Erhitzen von Lebensmittel zuzusetzen.

Diese Erwägungen lassen sich zwar nicht unmittelbar auf das Dampfen übertragen, da es sich um einen inhalative Aufnahme des Stoffes im Gegensatz zum Verzehr handelt. Allerdings ist die Folgerung nicht vollständig auszuschließen, dass es auch beim Dampfen zum Zerfallen der Sucralose in gesundheitsschädliche Stoffe kommen kann, da an der Heizwendel höhere Temperaturen herrschen. Deshalb möchten wir auf die Erwägungen des BfRs hinweisen und allen Dampfer*innen durch die Filterfunktion bis zum Vorliegen von tiefergehenden Untersuchungen die Möglichkeit geben, sucralosefreie Liquids & Aromen zu wählen.

Ein zusätzlicher Grund, warum einige Dampfer*Innen Sucralose in ihren Liquids & Aromen vermeiden möchten, ist neben der erschmeckbaren Süße der Produkte auch die „Coilkiller-Eigenschaft“ von Sucralose: sucralosehaltige Liquids/Aromen setzen die Coils teilweise schneller zu, so dass ein häufigerer Watte- bzw. Coilwechsel vorgenommen werden muss.

Filterfunktion „Sucralose enthalten?“

Um allen Dampfer*Innen die Möglichkeit zu geben, sich für oder gegen die Verwendung von sucralosehaltigen Liquids entscheiden zu können, haben wir alle Hersteller kontaktiert und angefragt, ob in ihren Produkten Sucralose enthalten ist und alle Produkte in unserem Onlineshop und Ladengeschäft entsprechend ausgewiesen. Welche Produkte (keine) Sucralose enthalten, findet ihr im jeweiligen Datenblatt des Produktes. Alternativ kann auch die Filterfunktion "Sucralose enthalten?" verwendet werden.

Ausschnitte aus der Stellungnahme des BfR:

Im Folgenden findet ihr Ausschnitte aus der Stellungnahme des BfR Nr. 012/2019 vom 9. April 2019: Sucralose ist ein Süßungsmittel, das in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff E 955 zugelassen ist. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die aktuelle Datenlage zur Stabilität von Sucralose und zur Bildung möglicherweise gesundheitsschädlicher chlorierter Verbindungen bei hohen Temperaturen bewertet.

Das Ergebnis der vorliegenden Studien: Beim Erhitzen von Sucralose, insbesondere beim Erhitzen von Sucralosehaltigen Lebensmitteln wie beispielsweise Gemüsekonserven oder Backwaren, können Verbindungen mit gesundheitschädlichem und krebserzeugendem Potenzial entstehen. Wird Sucralose (E 955) heißer als 120 °C, führt dies zu einer schrittweisen und – mit weiter ansteigender Temperatur – fortschreitenden Zersetzung und Dechlorierung des Stoffes. Temperaturen zwischen 120 °C und 150 °C sind bei der industriellen Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln möglich und werden auch im Privathaushalt beim Kochen und Backen von Lebensmitteln erreicht, die Sucralose enthalten. Dabei können sich chlorierte organische Verbindungen mit gesundheitsschädlichem Potenzial bilden, wie beispielsweise polychlorierte Dibenzo-p-dioxine (PCDD) bzw. Dibenzofurane (PCDF) oder Chlorpropanole. Für eine abschließende Risikobewertung fehlen derzeit jedoch Daten. Unklar ist einerseits, welche toxischen Reaktionsprodukte sich im Detail bilden und andererseits, in welchen Mengen sie entstehen, wenn man Sucralose-haltige Lebensmittel auf Temperaturen über 120 °C erhitzt. Ferner sind für die Expositionsschätzung im Rahmen einer Risikobewertung repräsentative Daten zu Gehalten in entsprechend hergestellten Lebensmitteln notwendig. Auch die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) befasst sich derzeit im Rahmen der Neubewertung der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 und Verordnung (EU) Nr. 257/2010 mit Sucralose. Das Ergebnis der Bewertung steht noch aus.

Bis zu einer abschließenden Risikobewertung empfiehlt das BfR, Sucralosehaltige Lebensmittel nicht auf Temperaturen zu erhitzen, wie sie beim Backen, Frittieren und Braten entstehen, oder Sucralose erst nach dem Erhitzen zuzusetzen. Dies gilt für Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie für gewerbliche Lebensmittelhersteller. […]

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