E-Liquids sind, wie der Name schon andeutet, eine Flüssigkeit und damit gelten für sie im Handgepäck die gleichen Beschränkungen wie für alle anderen Flüssigkeiten, das heißt kurz und knapp:
Flüssigkeiten dürfen nur in Behältern mit einem Fassungsvermögen von bis zu 100 ml transportiert werden, und alle Behälter müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Kunststoffbeutel verpackt sein. Pro Person darf nur ein solcher Beutel mitgenommen werden.
Wenn du nur mit Handgepäck reist, müssen deine leckeren Liquids sich den Platz im 1-Liter-Beutel mit Deo, Zahnpasta und Duschgel teilen. Wer gern und oft dicke Wolken dampft, kommt hier unter Umständen schnell an die Grenzen. Da kann es eine Überlegung wert sein, den Flüssigkeitsbeutel komplett für die Lieblings-Liquids zu reservieren und sich die leichter erhältlichen Kosmetik- und Toilettenartikel am Zielort im Drogeriehandel zu besorgen.
Im Aufgabegepäck hingegen kannst du prinzipiell so viele Liquids mitnehmen wie in den Koffer passen und die Gewichtsbeschränkungen erlauben. Zumindest, was die Bestimmungen zur Flugsicherheit betrifft. Allerdings kommen wir da bei internationalen Reisen zum nächsten - und leider auch kompliziertesten - Punkt:
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